Pädagogische Konzeption

Gliederung:

  1. Grundgedanke
  1. Kinderdorffamilien in den Albert-Schweitzer-Kinderdörfern Steinbach und Dresden

            2.1. Konzeptionelle Grundlagen

            2.2. Zielgruppe

            2.3. Inhaltliche Zielsetzung der Arbeit

  1. Wohngruppe im Albert-Schweitzer-Kinderdorf Steinbach

            3.1. Konzeptionelle Grundlagen

            3.2. Zielgruppe

            3.3. Inhaltliche Zielsetzung der Arbeit

  1. Einliegerwohnung als Angebot zur Verselbständigung bzw. Betreutes Einzelwohnen in Steinbach
  1. Betreutes Einzelwohnen in Dresden

            5.1. Allgemeine Vorbemerkungen

            5.2. Rechtliche Grundlagen

            5.3. Zielgruppe

            5.4. Leistungsangebot

  1. Zusammenarbeit mit den Herkunftsfamilien
  1. Struktur und Organisation der fachlichen Arbeit

            7.1. Leitung der Kinderdörfer

            7.2. MitarbeiterInnen der Kinderdörfer

  1. Lage und räumliche Ausstattung der Kinderdörfer

            8.1. Albert-Schweitzer-Kinderdorf Steinbach

            8.2. Albert-Schweitzer-Kinderdorf Dresden

  1. Zusätzliche Angebote des Kinderdorfes
  1. Perspektiven für die MitarbeiterInnen

1. Grundgedanke

Das Albert-Schweitzer-Kinderdorf in Sachsen, bestehend aus den Kinderdörfern in Steinbach und Dresden mit derzeit insgesamt 5 Familiengruppen, einer Wohngruppe und einer Einliegerwohnung mit insgesamt 38 Plätzen, ist eine Einrichtung der Jugendhilfe gemäß § 27 KJHG in Verbindung mit § 34, § 35a und § 41 KJHG.

Träger ist der “Albert-Schweitzer-Kinderdorf in Sachsen e.V.“ mit Sitz in Dresden. Er ist als gemeinnütziger und mildtätiger Verein unter der Vereinsregister-Nr. 357 beim Amtsgericht Dresden eingetragen.

Das Albert-Schweitzer-Kinderdorf bietet mit seiner Konzeption insbesondere Kindern, die voraussichtlich für lange Zeit dieser Hilfe zur Erziehung bedürfen, „eine auf längere Zeit angelegte Lebensform“ und „bereitet sie auf ein selbständiges Leben“ vor (§ 34 KJHG).

Im Unterschied zu ähnlichen Einrichtungen werden in Albert-Schweitzer-Kinderdorfamilien diese Kinder durch ein (Ehe-)Paar mit oder ohne eigene Kinder betreut. Der Schwerpunkt der pädagogischen Arbeit liegt in einer familiennahen Erziehung als Inbegriff einer vom gemeinsamen Alltagshandeln bestimmten intimen Lebensgemeinschaft, die den Kindern Schutz, Geborgenheit und vielfältige Lernanreize vermittelt.

Durch Konstanz der wichtigsten Bezugspersonen – das sind die „Hauseltern“ und die anderen Kinder im Haus –  wird den Kindern der Aufbau verlässlicher, dauerhafter Beziehungen ermöglicht. Durch diese Beziehungen und Bindungen fassen die Kinder (wieder) Vertrauen zu sich selbst und können dadurch auch Vertrauen gegenüber anderen Personen (neu) entwickeln.

Die Kinder können bis zu ihrer Verselbständigung in den Familiengruppen oder der Wohngruppe leben und erhalten eine fachliche pädagogische Betreuung.

Für alle aufzunehmenden Kinder im Albert-Schweitzer-Kinderdorf wird gemäß § 36 KJHG unter Federführung des jeweils belegenden Jugendamtes zusammen mit den Personensorgeberechtigten, dem Kind oder Jugendlichen, den Hauseltern und der pädagogischen Leitung des Kinderdorfes ein Hilfeplan erstellt, der während des Aufenthaltes des Kindes im Kinderdorf regelmäßig (in der Regel halbjährlich) fortgeschrieben wird. Aus den Hilfeplänen wird auch ersichtlich, welche Verweildauer für die jeweiligen Kinder angestrebt bzw. für erforderlich erachtet wird.

Darüber hinaus stellt die Institution Beratungs-, Therapie und Förderangebote für die Kinder und Beratungsangebote für MitarbeiterInnen innerhalb und /oder außerhalb der Einrichtung bereit und ermöglicht einen regelmäßigen Erfahrungsaustausch und die gemeinsame Reflexion des Alltagshandelns unter den MitarbeiterInnen.

Durch die Vermeidung von Schichtdienst in den Kinderdorffamilien wird eine Betreuungsqualität erreicht, in der sich das Angebot KINDERDORF erheblich von der Betreuung in einem Heim unterscheidet und eine Alternative dazu darstellt.

Das Albert-Schweitzer-Kinderdorf bildet als Institution den konzeptionell-organisatorischen Rahmen für die Kinderdorffamilien und die Wohngruppe und sichert im Rahmen des öffentlichen Erziehungsauftrages die Durchführung einer familienähnlichen, professionellen Form der Hilfe zur Erziehung.

2. Kinderdorffamilien in den Albert-Schweitzer-Kinderdörfern Steinbach und Dresden

2.1. Konzeptionelle Grundlagen

Der „Albert-Schweitzer-Kinderdorf in Sachsen e.V.“ geht mit seinem familienorientierten Hilfeangebot von der Erkenntnis aus, dass Kinder, die langfristig außerhalb ihrer Herkunftsfamilie leben müssen, das Angebot positiver emotionaler Beziehungen und stabiler Bindungen zu konstanten, erwachsenen Bezugspersonen brauchen.

Dieses Angebot gilt als Grundvoraussetzung für eine günstige Entwicklung dieser Kinder und wird von ihnen insbesondere dann angenommen werden können, wenn die Bezugspersonen die volle Verantwortung für sie „24 Stunden am Tag“  (und nicht nur zu bestimmten Zeiten, Schichtdienst) übernehmen. Die Kinder werden durch die Bezugspersonen unter Berücksichtigung ihrer besonderen Lebensplanung integriert und können damit Sicherheit erfahren.

In den Kinderdorffamilien des „ASK in  Sachsen e.V.“ wohnen deshalb die Kinder in Lebensgemeinschaften, in denen es keinen Schichtdienst mit wechselnden Zuständigkeiten für sie gibt. Erwachsene, Kinder und Jugendliche gestalten gemeinsam – rund um die Uhr – innerhalb einer intimen Lebensgemeinschaft ihren Alltag, in dem sich alle mit ihren Interessen, Wünschen, Bedürfnissen und Perspektiven wiederfinden. Das bedeutet: Ein (Eltern)Paar nimmt bis zu 6 Kinder in die eigene Familie auf und lebt mit ihnen und ggf. ihren eigenen Kindern in einer engen Lebensgemeinschaft zusammen.

Ein Partner ist bei der Institution „Albert-Schweitzer-Kinderdorf in Sachsen e.V.“ angestellt und verfügt über eine abgeschlossene sozialpädagogische Ausbildung; der andere Partner geht außerhalb der Institution seinem jeweiligen Beruf nach und steht in seiner Freizeit ehrenamtlich der ganzen Familie zur Verfügung.

Weitere Fachkräfte unterstützen die Arbeit der Hauseltern. Dieser enge, familiäre Bezugsrahmen erlaubt es, den Schichtdienst weitestgehend zu vermeiden.

Kinderdorffamilien sind eine Synthese aus Privatheit und Professionalität und befinden sich in einer institutionellen Vernetzung.

Durch diese Eigenschaft ermöglichen sie die Erziehung von Kindern, die aufgrund ihrer bisherigen Sozialisationsbedingungen und ihres Entwicklungsstandes kontinuierliche, verlässliche und überschaubare Beziehungsangebote und fundierte fachliche Hilfen benötigen.

Die Kinderdorffamilie ist eine familienähnliche Lebensgemeinschaft, da sie sehr viele persönliche Anteile hat, wie sie in Familien vorkommen. Durch die Aufnahme unterschiedlich alter Kinder/Jugendlicher beiderlei Geschlechts können innerhalb eines normalen Lebensalltags verschiedene Rollen und Verhaltensmuster ermöglicht und gelernt werden.

Gleichzeitig lässt diese Lebensform vor allem durch die Einbeziehung von weiterem Fachpersonal Distanzierungsmöglichkeiten und zusätzliche fachliche Hilfen zu, die diese Beziehung nicht überfordern und die Kinder nicht zu einer unangemessenen Anpassung zwingen. In Pflegefamilien und Erziehungsstellen ist der Vorteil der ausschließlichen Nähe gleichzeitig ein Nachteil in diesem Sinne.

Für ein Kind wird ein stabiler und überschaubarer Lebensraum geschaffen, der ergänzend zur Herkunftsfamilie eine stationäre Hilfe für das Kind anbietet. Dieser Rahmen bietet besondere Möglichkeiten, die Entwicklung der Kinder zu fördern, die Kompetenzen zu erweitern, die Belastungen zu verringern sowie Verhaltensauffälligkeiten schrittweise abzubauen. Den altersbedingten Entwicklungsbedürfnissen nach Intimität, Geborgenheit und Zuwendung wird entsprochen.

2.2. Zielgruppe

In die Kinderdorffamilien werden in der Regel jüngere Kinder aufgenommen (Aufnahmealter: 0 – 10 Jahre), deren Herkunftsfamilien voraussichtlich über lange Zeit nicht in der Lage sind, ihre Kinder selbst zu erziehen.

Gründe für die Unterbringung von Kindern in Kinderdorffamilien liegen meist in besonders belastenden Konstellationen innerhalb der Herkunftsfamilie, insbesondere:

  • schwere Krankheit (z.B. Psychose, Aids) der Eltern oder Elternteile
  • Drogenmissbrauch oder schwere Alkoholabhängigkeit der Eltern oder Elternteile
  • Unfähigkeit der Eltern oder Elternteile, den Alltag zu bewältigen (z.B. geistige Behinderung)
  • Delinquenz der Eltern oder Elternteile (z.B. lange Inhaftierung)
  • Gewalttätigkeit der Eltern oder Elternteile (Kindesmisshandlungen, sexueller Missbrauch).

Insbesondere werden folgende Kinder aufgenommen:

  • jüngere Kinder, für die keine Vollzeitpflege gefunden werden kann und die besonders auf konstante, gleichbleibende Bezugspersonen angewiesen sind und einen überschaubaren, strukturierten Lebensraum, der Sicherheit und Geborgenheit bietet, benötigen
  • Geschwisterreihen, die zusammenbleiben (Erhalt der Restfamilie) und zusammen aufwachsen sollen (in der gleichen Kinderdorffamilie) – in diesem Zusammenhang können auch Kinder aufgenommen werden, die älter als 10 Jahre sind
  • Kinder mit Gewalterfahrungen (Misshandlungen und sexueller Missbrauch), die einerseits besonderen Schutz und Geborgenheit benötigen, um wieder Vertrauen entwickeln zu können und andererseits fachlicher Hilfen zur Verarbeitung des Erlebten bedürfen
  • Kinder, die auf ihre bisherigen besonderen Lebensumstände mit auffälligem Verhalten reagieren und/oder Entwicklungsverzögerungen zeigen.
  • Kinder, die von einer seelischen Behinderung bedroht sind

Ein Kriterium für die Aufnahme der Kinder in die Familie ist auch die Prognose, ob sie emotional in der Lage sein werden, engere familiäre Strukturen anzunehmen und auszuhalten  und diese als förderlich für ihre Entwicklung zu erleben. Die Fähigkeit, intensive Beziehungen einzugehen, wird bei der Aufnahmeentscheidung berücksichtigt.

Die Aufnahme eines Kindes wird stets am Einzelfall unter Mitsprache der Hauseltern und des Erziehungsteams geprüft. Kriterien sind der individuelle Erziehungsbedarf und die „Einfügbarkeit„ des Kindes in die konkrete Situation der bereits bestehenden Gruppe. Dabei spielen auch die Alters- und Geschlechtsverteilung aller in der Gruppe lebenden Kinder eine Rolle.

Weiterhin ist das Einverständnis der Herkunftsfamilie, insbesondere der leiblichen Eltern,  mit der Unterbringung ihrer Kinder in der Kinderdorffamilie und die Erteilung der „Erlaubnis“ dazu gegenüber ihren Kindern sehr wichtig.

Ausschlusskriterien für die Aufnahme in eine Familiengruppe sind:

– Kinder, die nur sehr kurze Zeit in der Familie leben sollen (Notaufnahme, Kurzeinweisungen)

– Kinder, die eine schwere geistige und körperliche Behinderung haben.

2.3. Inhaltliche Zielsetzung der Arbeit

Die Kinder erhalten in den Kinderdorffamilien konstante Bezugspersonen und einen überschaubaren, strukturierten Lebensrahmen, der ihnen günstige Entwicklungschancen eröffnet. Durch den gemeinsam mit Erwachsenen gestalteten Alltag erhalten sie vielfältige Lernanreize und erfahren eine realistische Lebenssituation, die der anderer Kinder vergleichbar ist.

Die gleichberechtigte Gemeinschaft zwischen aufgenommenen und leiblichen Kindern in der Kinderdorffamilie soll eine positive Bedingung für die Gesamtentwicklung der Kinder schaffen.

Die Atmosphäre der Häuser des Kinderdorfes ist stark geprägt durch die Individualität der Hauseltern. Die Kinder lernen dadurch eine Vielzahl von Lebensmustern, Wertorientierungen und Persönlichkeitsprofilen kennen. Das Erlebnis von Pluralität, deren Akzeptanz und die Auseinandersetzung mit ihr ist eine wichtige Erfahrung gerade für die Heranwachsenden im Kinderdorf.

Anliegen ist es, dass das Kind die Fähigkeit zu eigenständiger und verantwortlicher Lebensführung erwirbt. Hierbei beziehen die Hauseltern und die Mitarbeiter die Kinder und Jugendlichen in die autonome Hauswirtschaft des Hauses (Finanzen, Ernährung, Wäschepflege, Raumpflege, Gartennutzung) mit ein. Darüber hinaus werden Hilfen bei der Wahl der Schullaufbahn, des Berufes und bei der Verselbständigung geboten.

Die Kinder besuchen – entsprechend ihren Fähigkeiten und Möglichkeiten –  die öffentlichen Schulen bzw. Kindergärten der Umgebung. In Schule und Kindergarten werden die Kinder durch ihre Hauseltern vertreten. Bei Hausaufgaben und außerschulischen Aktivitäten erhalten die Kinder durch ihre Bezugspersonen in den Familienhäusern (Hauseltern und Erzieherinnen) Unterstützung.

Ziel ist, die Kinder in die Gesellschaft zu integrieren. Deshalb soll ihnen über Schule und Kindergarten hinaus eine vielfältige Teilnahme am öffentlichen Leben ermöglicht werden. Je nach Fähigkeit und Neigung nehmen sie an Freizeit- und Interessengruppen (Sport- und Musikvereine, VHS-Kurse, Jugendorganisationen usw.) des Lebensumfeldes teil. Beziehungen und Freundschaften zu MitschülerInnen und Nachbarkindern werden unterstützt und gefördert.

Kindern und Jugendlichen gelingt diese Teilnahme am öffentlichen Leben leichter, wenn sie dieses gemeinsam mit ihren Bezugspersonen tun können und/oder ein Vorbild dafür in ihnen sehen können. Deshalb sind die Hauseltern und die übrigen MitarbeiterInnen aufgefordert, in konstruktiver Art und Weise mit den anderen Familiengruppen im Kinderdorf zusammenzuarbeiten, selber entsprechend ihren Neigungen, Fähigkeiten und Möglichkeiten am öffentlichen Leben in vielfältiger Weise teilzunehmen und gute nachbarliche Beziehungen zu pflegen.

Die Kinderdorffamilie bewohnt ein ihrer Größe entsprechendes Haus, das den individuellen Erfordernissen entsprechend eingerichtet und ausgestattet ist. Das Haus verfügt über die notwendigen Gemeinschaftsräume, Einzel- und Zweierzimmer für die Kinder sowie Küche, Wirtschaftsräume und eine Übernachtungsmöglichkeit für pädagogische MitarbeiterInnen bzw. Gäste.

Es gibt im Kinderdorf keine zentrale Versorgungseinheit, da gerade die Familienküche die Möglichkeit bietet, elementare Verrichtungen des Alltagslebens zu erleben und dadurch erlernen zu können.

Jede Kinderdorffamilie arbeitet als pädagogische und wirtschaftliche Einheit (selbständige Organisation des gesamten Haushaltes) und wird in ihrer besonderen Individualität und Intimität von den anderen Kinderdorffamilien und von der Leitung (innerhalb eines vertretbaren Rahmens) respektiert.

Die Hauseltern haben i.d.R.keine abgeschlossene Wohnung. Ihre Privaträume,  welche mindestens aus Wohnzimmer, Schlafzimmer, Bad und Kinderzimmern für die eigenen Kinder bestehen, liegen zwischen den anderen Räumen des Hauses.

Für die Kinderdorffamilien ist geplant, nach mehreren Jahren des Wohnens und Arbeitens innerhalb des Kinderdorfes (Erfahrungszeitraum 10 – 15 Jahre) als „Auslaufgruppe„ in eine Außenstelle umzuziehen. In Außenstellen werden keine neuen Kinder mehr aufgenommen. Nach der Beendigung der Jugendhilfemaßnahme für das letzte Kind endet der Arbeitsvertrag mit dem angestellten Elternteil und die Außenstelle wird geschlossen.

Dieses Angebot bewährt sich in den existierenden Albert-Schweitzer-Kinderdörfern sehr. Es gibt den Kindern und Jugendlichen in einer stabilen konstanten Gruppe überschaubare Perspektiven und ermöglicht ihnen einen „normalen„ Ablösungsprozess innerhalb einer vertrauten Umgebung mit besseren Integrationsmöglichkeiten.

3. Wohngruppe im Albert-Schweitzer-Kinderdorf Steinbach

3.1. Konzeptionelle Grundlagen

Die Wohngruppe bietet eine vollstationäre sozialpädagogische Betreuung von Kindern und Jugendlichen im ASK Steinbach im Schichtdienst an und ist ein differenziertes Angebot des Trägers. Es richtet sich an problembelastete Kinder und Jugendliche, für die eine stationäre Erziehungshilfe in familiärem Rahmen nicht in Frage kommt und eine selbständigere Lebensform (noch) ungeeignet ist.

Sie soll einerseits zur Ablösung und Verselbständigung der Jugendlichen dienen und ihnen zu einer eigenverantwortlichen und selbstbestimmten Lebensführung verhelfen. Deswegen werden hier auch ältere Kinder aufgenommen.

Andererseits ist sie auch ein Angebot für Kinder, die einer längerfristigen stationären Jugendhilfeform bedürfen, deren Herkunftsfamilien aber einem familienähnlichen Betreuungsangebot nicht zustimmen.

3.2. Zielgruppe

Aufgenommen werden Kinder und Jugendliche beiderlei Geschlechts von 4 – 12 Jahren, die aufgrund ihrer problembeladenen Lebensumstände kurz- oder mittelfristig eine alternative Lebensform zur Herkunftsfamilie und eine  intensive sozialpädagogische Begleitung benötigen.

Die Problematik der Kinder kann bestehen in Entwicklungsrückständen, Verhaltens- sowie Persönlichkeitsstörungen aufgrund von Gewalt- und Missbrauchserfahrungen, Verwahrlosungen sowie psychischen Erkrankungen in der Herkunftsfamilie.

Bei Kindern, bei denen eine Rückführung in die Herkunftsfamilie Ziel ist, muss eine vorausgehende Diagnose und Prognose eine ausreichende positive Veränderung im Laufe der begrenzten Zeit als möglich ausweisen.

Die Eltern sollten bereit und in der Lage sein, Kontakt zu den Kindern zu halten und in Vorbereitung auf die Rückführung des Kindes in die Herkunftsfamilie konstruktiv mit der Einrichtung zusammenzuarbeiten.

Aufgenommen werden insbesondere:

  • Kinder und Jugendliche beiderlei Geschlechts, die vorübergehend einer stationären Jugendhilfemaßnahme bedürfen und nach 2 – 3 Jahren in ihre Herkunftsfamilien zurückgeführt werden sollen
  • Kinder, die einer längerfristigen stationären Jugendhilfeform in einer Kinderdorffamilie bedürfen, deren Herkunftsfamilie aber einer Unterbringung in einem Kinderdorf nicht zustimmen würde, da sie „Kinderdorffamilie“ sehr stark als Konkurrenz erlebt und mit denen zunächst die Akzeptanz der „Kinderdorffamilie“ zu erarbeiten ist
  • Kinder, für die aus Altersgründen ein Einlassen auf eine Familiengruppe nicht mehr sinnvoll oder möglich erscheint, die aber einer individuellen Betreuung durch feste Bezugspersonen bedürfen

Das bedeutet auch, dass in der Wohngruppe bei Bedarf ein  „Übergang“ fachlich begleitet werden kann. Es ist möglich, dass ein Kind aus der Wohngruppe in eine Kinderdorffamilie aufgenommen wird, wenn dies den individuellen Erfordernissen entspricht und das Einverständnis der Herkunftsfamilie erarbeitet wurde.  Und es ist ebenso möglich, dass ein Kind aus einer Kinderdorffamilie in die Wohngruppe umzieht, wenn dies erforderlich wird, beispielsweise wenn das Kind längerfristig mit dem intensiven Beziehungsangebot der Kinderdorffamilie überfordert wäre.

3.3. Inhaltliche Zielsetzung der Arbeit

Für das Kind wird ein stabiler und überschaubarer Lebensraum geschaffen, der ergänzend zur Herkunftsfamilie eine stationäre Hilfe für das Kind anbietet. Dieser Rahmen bietet geeignete Möglichkeiten, die Entwicklung der Kinder zu fördern, die Kompetenzen zu erweitern, die Belastungen zu verringern sowie Verhaltensauffälligkeiten schrittweise abzubauen.

Die MitarbeiterInnen der Wohngruppe arbeiten ebenfalls nach dem Systemischen Ansatz, das schließt die wertschätzende, ressourcenorientierte und kontinuierliche Arbeit mit der Herkunftsfamilie ein.

Der Aufbau von Bindungen erfolgt nicht nur durch Kommunikation oder die Schaffung von sicheren Strukturen, sondern besteht in vielfältigen Angeboten, die abgestimmt auf die individuellen Bedürfnisse der Kinder zur Entwicklung einer liebevollen und einfühlsamen Bindung wesentlich beitragen.

In der Wohngruppe des Albert-Schweitzer-Kinderdorfes Steinbach werden 8 Kinder von 5 MitarbeiterInnen (z.T. Teilzeitstellen) vollstationär betreut. Die Wohngruppe ist in einem Kinderdorfhaus in Steinbach untergebracht, welches ausschließlich von dieser genutzt wird.

An den Wochenenden, in den Ferien und an Feiertagen erfolgt die Betreuung durch eine „innewohnende“ sozialpädagogische Fachkraft, d.h. eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter der Wohngruppe „zieht“ in dieses Haus mit ein und „wohnt“  mit den Kindern gemeinsam in diesem Haus. Damit wird zu diesen Zeiten der Schichtdienst vermieden.

Den Kindern stehen je nach Bedarf Einzel- und Zweibettzimmer zur Verfügung, die von ihnen individuell ausgestaltet werden.

Es besteht die Möglichkeit, in individueller Absprache und wenn dies geeignet erscheint, dass die leiblichen Eltern der Kinder am Wochenende oder in den Ferien für einen oder mehrere Tage mit im Haus wohnen können und so unter strukturierten Bedingungen und mit Unterstützung von sozialpädagogischen Fachkräften den Alltag mit ihren Kindern erleben und evtl. neu erlernen können.

Die Nachbetreuung von Jugendlichen, die die Wohngruppe im Rahmen der Verselbständigung ins Betreute Einzelwohnen verlassen oder eigenen Wohnraum beziehen, ist fester Bestandteil der kontinuierlichen Arbeit mit den Jugendlichen.

4. Einliegerwohnung als Angebot zur Verselbständigung bzw. Betreutes Einzelwohnen in Steinbach

Für alle im Kinderdorf lebenden Kinder und Jugendlichen ist Ziel, dass sie ein eigenständiges Leben führen können. Aber es ist offenbar für etliche Jugendliche schwierig, ohne fachlich fundierte Betreuung und Begleitung selbständig zu werden.

Gerade durch die Dichte und Intensität des Beziehungsangebotes vor allem in den Kinderdorffamilien und die Vielzahl der Personen, die den Alltag miteinander leben und gestalten, ist der Schritt in ein unabhängiges, eigenständiges Leben sehr groß und deswegen schwierig.

Deshalb haben wir ein Leistungsangebot zur begleiteten Verselbständigung entwickelt, um den Jugendlichen die Möglichkeit zu bieten, unter Anleitung ein selbständiges Leben zu erlernen  und sie für ein Leben in ihrer eigenen oder einer betreuten  Wohnung vorzubereiten.

Ziel ist es, den Jugendlichen,  bei denen alle beteiligten Fachkräfte davon ausgehen, dass sie sich mit fachlicher Hilfe und Unterstützung allmählich „ablösen“ können,  einen Lebensraum  auf dem Gelände des Albert-Schweitzer-Kinderdorfes Steinbach zu geben. Dadurch erhalten sie die Möglichkeit, in diesen neuen Lebensräumen schneller die in ihnen liegenden Ressourcen eines selbstbestimmten Lebens zu erschließen, als es in ihrem bisherigen Betreuungsangebot möglich war.

Für die Betreuung entsprechend dieses Konzeptes kommen vorrangig Jugendliche ab ca. 15 Jahre in Betracht,  die

  • bisher im Albert-Schweitzer-Kinderdorf Steinbach betreut wurden und noch längerfristig durch die Jugendhilfe betreut werden müssen, um auf ihre Selbständigkeit vorbereitet werden zu können
  • aufgrund ihrer Persönlichkeitsentwicklung eigene Probleme noch nicht selbständig oder nicht in anderen Wohnformen mit einer geringeren Betreuungsdichte lösen können
  • von den betreuenden Fachkräften in ihrer Entwicklung soweit eingeschätzt werden, dass eine weitere konstruktive Persönlichkeitsentwicklung im eigenen Wohnraum mit Unterstützung durch ein von Sozialpädagogen betreutes Rahmensystem zu erwarten ist.

Zur Realisierung des Konzeptes wird im Gemeinschaftshaus des Albert-Schweitzer-Kinderdorfes Steinbach eine Einliegerwohnung mit 2 Plätzen vorgehalten (parallele Nutzung von Küche und Bad).

Die Betreuung des Jugendlichen  erfolgt im Sinne der Beziehungskontinuität und unter Beachtung der engen Verwurzelung in der jeweiligen Kinderdorffamilie bzw. der Wohngruppe weiterhin durch die Hauseltern bzw. MitarbeiterInnen der jeweiligen Wohnform.

Das bedeutet auch, dass kein zusätzliches Personal eingestellt werden muss.

Im Bedarfsfall ist zu entscheiden, ob Honorarkräfte Teilbereiche der Maßnahme abdecken.

5. Betreutes Einzelwohnen in Dresden

5.1. Allgemeine Vorbemerkungen

Etliche Jugendliche, die bislang stationär durch eine Einrichtung der Jugendhilfe betreut wurden, haben nach unserer Erfahrung große Schwierigkeiten, ohne fachlich fundierte Betreuung und Begleitung selbständig zu werden.  Grund dafür ist nach  unserer Einschätzung, daß das bisherige Betreuungsangebot sehr dicht und intensiv war und demzufolge der Schritt in ein unabhängiges, eigenständiges Leben sehr groß und deswegen schwierig ist.

Ausgehend von den Leistungsbeschreibungen für Familiengruppen (Kinderdorffamilien) und für die Wohngruppe , in denen wir „lebensweltorientierte und alltagsbezogene Hilfen zur Erziehung“ anbieten, haben wir für Jugendliche und junge Erwachsene, die durch den Albert-Schweitzer- Kinderdorf in Sachsen e.V. betreut werden, ein weiteres Leistungsangebot zur begleiteten Verselbständigung entwickelt.

Ziel ist es, Jugendliche, die ihr Leben noch nicht vollständig selber bewältigen können und dies auch selbst so einschätzen, in einer vom Albert-Schweitzer-Kinderdorf in Sachsen e.V. angemieteten Wohnung zu betreuen und ihnen somit die Möglichkeit zu geben, in diesen neuen Lebensräumen sich schneller die in ihnen liegenden Ressourcen eines selbstbestimmten Lebens zu erschließen, als es in ihrem bisherigen Betreuungsangebot möglich war.

5.2. Rechtliche Grundlagen

Rechtliche Grundlage für das Betreute Einzelwohnen sind die §§27 in Verbindung mit 34, 35a und 41 SGB VIII.

Das Angebot ist auf die Verselbständigung der jungen Menschen ausgerichtet.

Die Entscheidung über die im Einzelfall notwendige Hilfe wird im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte getroffen und im Hilfeplan festgehalten.

5.3. Zielgruppe

Das Betreute Einzelwohnen wird für Jugendliche ab 17 Jahren und junge Volljährige angeboten, die trotz des Aufwachsens im Albert-Schweitzer-Kinderdorf durch ihre besonders traumatischen Lebenserfahrungen und ihre daraus resultierenden erheblichen Entwicklungsdefizite noch nicht in der Lage sind, den von ihnen gewünschten Verselbständigungsprozess eigenständig zu vollziehen.

Ebenso stellt es ein Angebot dar für Jugendliche, die zwar bereits über eine gewisse Selbständigkeit verfügen, aber aufgrund ihrer eigenen Einschätzung sowohl im emotional-sozialen Bereich als auch in der Alltagsbewältigung noch Unterstützung bedürfen.

5.4. Leistungsangebot

Das Betreute Einzelwohnen richtet sich an Jugendliche, die bisher in den Albert-Schweitzer-Kinderdörfern Steinbach oder Dresden betreut wurden. In einer durch den Verein angemieteten Wohnung finden sie ihr erstes eigenes Zuhause und werden kontinuierlich durch eine/n Sozialarbeiter/in oder Erzieher/in des Vereins im Lebensumfeld der jungen Menschen betreut.

Die alltags- und lebensweltorientierte Hilfe und Beratung z.B. bei der Haushaltführung und dem Umgang mit Geld, bei Ämterwegen, Bewerbungen, beim Aufbau sozialer Kontakte, dem Umgang mit familiären Themen sowie in Fragen von Partnerschaft und Sexualität zielt auf die Aktivierung eigener Ressourcen ab.

Auf eigenen Füßen stehend, können die jungen Erwachsenen ihre Wohnung mit allem „drum und dran“ schließlich selbst übernehmen.

6. Zusammenarbeit mit den Herkunftsfamilien

Mit der Herkunftsfamilie ist eine kontinuierliche konstruktive Zusammenarbeit im Interesse des Kindes erforderlich, auch wenn eine Rückführung des Kindes in die Herkunftsfamilie nicht erfolgen kann. Dies ist eine wichtige Voraussetzung für die positive Entwicklung der Kinder.  Sowohl die Kinder selber als auch die Herkunftsfamilien brauchen diese Hilfe (regelmäßige Kontakte und Beratungsgespräche), um sich mit ihrer spezifischen Situation auseinanderzusetzen und diese annehmen zu können.

Das Kind hat einen Anspruch, in Kontakt mit seiner eigenen Familie zu bleiben und sich mit seinen Wurzeln auseinanderzusetzen. Die Beziehungen zu den Eltern(-teilen) müssen neu gestaltet werden, häufig ist – auch unter Einbeziehung von therapeutischen Fachkräften – eine Aussöhnung notwendig.

Somit steht nicht nur das auffällige Kind, sondern seine gesamte Familie im Mittelpunkt unserer Arbeit.

Da zwischen Herkunftsfamilien und Kinderdorffamilien leicht Konkurrenzsituationen, Konflikte, gegenseitige Ängste usw. entstehen, sind hier die pädagogische Leitung und ggf. weitere Fachkräfte (Dipl.-Psychologen, Therapeuten etc.) als möglichst neutrale Instanzen gefordert. Je nach Situation und Bedarf führen sie Gespräche mit den Herkunftsfamilien und/oder begleiten Gespräche zwischen Hauseltern, leiblichen Eltern und den Kindern. Kontakte und Gespräche müssen intensiviert werden, wenn Rückführungen in die Herkunftsfamilien bevorstehen, um alle Beteiligten (Kinder, Herkunftsfamilien und Hauseltern, auch die anderen Kinder der Familiengruppe) sinnvoll und gut darauf vorzubereiten.

Die meisten Kinder des Kinderdorfes bleiben wegen des weitgehenden Ausfalls der Herkunftsfamilie über sehr lange Zeit, oft bis zu ihrer Verselbständigung, in ihren Kinderdorffamilien. Einige der leiblichen Eltern dieser Kinder sind nicht erreichbar und/oder nicht für eine Zusammenarbeit zu gewinnen. In diesen Fällen ist die Klärung der Gefühle und Beziehungen des Kindes/Jugendlichen zu den leiblichen Eltern von hoher Bedeutung. Die Kinder benötigen auch dafür die Hilfe von fachlich qualifizierten Personen.

Inhalt und Ausgestaltung der Zusammenarbeit mit den leiblichen Eltern hängen auch von deren Fähigkeiten und Bereitschaft zur Zusammenarbeit ab, müssen mit diesen ausgehandelt und mit dem jeweils zuständigen Jugendamt abgestimmt werden.

7. Struktur und Organisation der fachlichen Arbeit

7.1. Leitung der Kinderdörfer

Die fachlich-pädagogische Leitung der Albert-Schweitzer-Kinderdörfer Steinbach und Dresden ist für die Verwirklichung der pädagogischen Konzeption innerhalb des Kinderdorfes verantwortlich. Sie vertritt im Auftrag des Trägervereins das Kinderdorf nach innen und außen.

Die pädagogische Leitung ist mit 2 Fachkräften (in Teilzeit)  (Qualifikation: Diplom-Psychologe/in und Dipl.-Sozialpädagoge/in) besetzt.

Die Leitungen der Kinderdörfer nehmen vielfältige Aufgaben wahr, dazu gehören insbesondere:

  • Auswahl, Beratung und Anleitung der MitarbeiterInnen in den Kinderdorffamilien und der Wohngruppe sowie die Wahrnehmung der Dienst- und Fachaufsicht
  • Ermöglichen eines kollegialen Erfahrungsaustausches unter allen MitarbeiterInnen und für Fort- bzw. Weiterbildung der MitarbeiterInnen und stellt Supervisionsmöglichkeiten zur Verfügung
  • Entscheidung im Zusammenwirken mit den jeweiligen Hauseltern (im Rahmen der Hilfeplanung) über die evtl. Aufnahme bzw. Entlassung von Kindern. Sie ist über die Entwicklung aller aufgenommenen Kinder informiert und sorgt bei Bedarf für weitere geeignete fachliche Hilfen für Kinder und Jugendliche
  • Mitwirkung bei bzw. Verantwortung für die Gestaltung der Beziehungen zu den Herkunftsfamilien
  • Ansprechpartner für alle Behörden der Jugendhilfe, insbesondere für die MitarbeiterInnen der Allgemeinen Sozialen Dienste und der Wirtschaftlichen Jugendhilfe sowie für das Landesjugendamt
  • Verantwortung für die Einhaltung aller einschlägigen Gesetze, Verordnungen und Richtlinien
  • im Zusammenwirken mit allen MitarbeiterInnen Bemühen um ein gutes, den Kindern förderliches Betriebsklima im Kinderdorf und um die Pflege vielfältiger guter Kontakte nach außen.

7.2.      MitarbeiterInnen der Kinderdörfer

Um die oben dargestellte Konzeption zu verwirklichen, müssen MitarbeiterInnen gewonnen werden, die diese Idee tragen, leben und zu ihrer eigenen (und der Kinder) Zufriedenheit umsetzen können.

Dazu zählen in allererster Linie die Hauseltern als stabile und langfristig konstante Bezugspersonen.

Sie sollen die notwendige persönliche Eignung, Reife und Lebenserfahrung (Eintrittsalter zwischen 25 und 40 Jahren) besitzen, langfristige Entscheidungen (Familienplanung) treffen können und über gutes fachliches Wissen verfügen (sozialpädagogische Fachausbildung des angestellten Partners).

Die Arbeit als Kinderdorffamilie verlangt von den hauptamtlich pädagogischen Mitarbeitern ein überdurchschnittliches Maß an Rollenflexibilität und Spontaneität, ein ausgewogenes Verhältnis zu eigenverantwortlicher Entscheidungsfreude und der Bereitschaft zu verbindlichen Absprachen.

Neben den Hauseltern als stabilen und langfristig konstanten Bezugspersonen arbeiten in den Familiengruppen weitere Personen (Dipl.-Soz.-Päd., ErzieherInnen und Hauswirtschaftskräfte (evtl. in Teilzeit)), die in der Regel von außerhalb dazukommen und die Hausleitung unterstützen, entlasten und auch (bei Krankheit oder Urlaub) vertreten können.

Außer den Mitarbeitern im Erziehungsdienst steht den Hauseltern technisches Personal zur Verfügung.

Teamarbeit, die Führungsqualitäten der Hausleitung voraussetzt, ist wesentlicher Bestandteil unserer Arbeit und ermöglicht – nicht immer spannungsfrei- eine Korrektur von eingeschliffenen oder sich einschleifenden Umgangs- und Verhaltensformen.

Alle im Kinderdorf arbeitenden MitarbeiterInnen erhalten regelmäßig Beratung und Anleitung durch die pädagogische Leitung des Kinderdorfes, die Möglichkeit zur Supervision und bei Bedarf Unterstützung durch psychologische Beratungsstellen der Umgebung.

Um das notwendig hohe Maß an persönlicher Reife und Sicherheit der pädagogischen MitarbeiterInnen zu erhalten, werden neben Supervision und Beratung Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen angeboten.

Neu beginnende MitarbeiterInnen erhalten vor der Anstellung möglichst umfangreiche Informationen über die auf sie zukommenden Aufgaben und können vorher in bereits bestehenden Kinderdorffamilien (oder Familien in vergleichbaren Einrichtungen) hospitieren.

Entsprechend dem in der Betriebserlaubnis festgelegten Personalschlüssel steht neben den Hauseltern weiteres Personal als unmittelbare Bezugspersonen für die aufgenommenen Kinder zur Verfügung. Im erzieherischen und pädagogischen Bereich wird das Hauselternpaar von staatlich anerkannten ErzieherInnen oder Dipl.-Soz.-Päd. (möglichst mit therap. oder heilpädag. Zusatzqualifikation) unterstützt.

Bei besonderem pädagogischen Bedarf (z.B. schwere traumatische  Erlebnisse wie der Verlust eines Elternteiles oder Hilfebedarf nach § 35a KJHG) werden entsprechende Zusatzleistungen im Rahmen des Hilfeplanverfahrens vereinbart und gruppenübergreifendes bzw. externes Personal (Therapeuten, Psychologen) einbezogen. (Abrechnung über Fachleistungsstunden)

8. Lage und räumliche Ausstattung der Kinderdörfer

8.1. Albert-Schweitzer-Kinderdorf Steinbach

Das Albert-Schweitzer-Kinderdorf Steinbach befindet sich in zentraler Lage im Ort Steinbach (ca. 800 Einwohner).

Steinbach ist ein 750 Jahre altes Dorf mit einer gewachsenen Struktur inmitten der Moritzburger Wald- und Teichlandschaft.

Unmittelbar an das Gelände des Kinderdorfes schließt sich ein Waldstück an, Wiesen, Felder und Teiche sind mit dem Fahrrad in max. 5 Minuten erreichbar.

Ebenfalls an das Kinderdorfgelände grenzt ein neugebautes Wohngebiet, in welchem vor allem junge Familien wohnen.

Die in das Kinderdorf führende öffentliche Straße  ist eine Sackgasse und wurde als Spielstraße verkehrsberuhigt.

Vom Stadtzentrum Dresdens ist das Kinderdorf ca. 25 km entfernt.

Die Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel ist derzeit für die Erledigung aller anstehenden Aufgaben noch unzureichend, die zu erledigenden Wege müssen durch die Mitarbeiterinnen des Kinderdorfes häufig durch Fahrdienste geleistet werden.

Deswegen gehört zu jedem Kinderdorfhaus ein kinderdorfeigenes Fahrzeug (Kleinbus oder PKW).

Auf dem Gelände des Kinderdorfes befindet sich ein unter Einbeziehung der Kinderdorfkinder gestalteter  öffentlicher Spielplatz. Alle Häuser sind von einem großen, selbst zu bewirtschaftenden Garten umgeben.

Innerhalb des Kinderdorfes steht für jede Familienwohngruppe ein einzelnstehendes, neugebautes, geräumiges Haus zur Verfügung. Jedes Haus ist von der individuellen Gestaltung der Kinderdorffamilie geprägt.

Alle Häuser haben einen Eingangs- und Garderobenbereich. Toiletten und Bäder stehen auf jeder Etage zur Verfügung. Die großzügig gestaltete Familienküche ist mit einem geräumigen Esszimmer verbunden, weiterhin stehen ein gemeinsames Wohnzimmer sowie Hobby- und Freizeiträume zur Verfügung. In jedem der Kinderdorfhäuser gibt es 5 bzw. 6 Kinderzimmer.

Darüber hinaus verfügt die Kernfamilie (Kinderdorfeltern und deren leibliche Kinder) über private Räume (diese bestehen mindestens aus Wohnzimmer, Schlafzimmer, Bad und Kinderzimmern für die eigenen Kinder). Sie liegen zwischen den anderen Räumen des Hauses.

8.2. Albert-Schweitzer-Kinderdorf Dresden       

Das Albert-Schweitzer-Kinderdorf Dresden besteht derzeit aus zwei Familiengruppen.

Eine Kinderdorffamilie bewohnt ein großes Einfamilienhaus mit Garten im Dresdner Stadtteil Lockwitz , das 1998 von privaten Bauherren erbaut wurde und sich inmitten anderer privater Eigenheime befindet.

Das Haus ist von der individuellen Gestaltung der Kinderdorffamilie geprägt und bietet genügend Platz für die Hauseltern und 7 aufgenommene Kinder.

Das zweite Kinderdorfhaus befindet sich im Westen von Dresden im Stadtteil Übigau und wurde vom Albert-Schweitzer-Kinderdorf in Sachsen e.V. neu gebaut. Es bietet Platz für 5 aufzunehmende Kinder und ist von einem Garten umschlossen.

Ebenso wie im Kinderdorf Steinbach verfügen beide Kinderdorffamilien über private Räume.

Auch hier wurde bewußt auf eine Ausschilderung des Angebotes durch den Träger verzichtet, um so viel Normalität und Anonymität wie möglich für die aufgenommenen Kinder zu ermöglichen.

Im Unterschied zum Kinderdorf Steinbach sind im Kinderdorf Dresden durch seine dezentrale Ausrichtung die Nachbarn keine sozialpädagogischen Fachkräfte, sondern „normale“ Nachbarn, was einerseits die Gesundung der Kinder befördert, aber anderenseits auch zum Problem werden kann, wenn das Verhalten der Kinder nicht auf Verständnis der Nachbarn trifft.

Die Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel ist hervorragend, die Bushaltestelle befindet sich in 2 Minuten Entfernung bzw. direkt vor der Hautür, alle Schulformen sind im Gebiet der Landeshauptstadt vertreten und es gibt vielfältige Hobby- und Freizeitangebote, die die Kinder aufgrund der guten Erreichbarkeit selbständig nutzen bzw. dazu angeleitet werden können.

Auch zu diesen Kinderdorfhäusern gehört jeweils ein kinderdorfeigenes Fahrzeug, u.a. um die Anbindung an das Kinderdorf Steinbach (Dienstberatungen, Fortbildungen etc.) zu ermöglichen.

9. Zusätzliche Angebote der Kinderdörfer

Zur Unterstützung der pädagogisch-therapeutischen Arbeit im Kinderdorf hat der Albert-Schweitzer-Kinderdorf in Sachsen e.V. folgende Angebote in den Kinderdörfern geschaffen:

Kinderbibliothek

In der Bibliothek im Kinderdorf Steinbach werden zahlreiche Bücher und Medien für die Freizeit und Schule bereitgehalten. Der Bestand wird ständig erweitert und aktualisiert.

Die Bibliothek ist für die Kinder gleichzeitig ein Übungsfeld für bestimmte Grundfertigkeiten wie: Anmeldung, Verantwortung für ausgeliehene Medien, selbständige Einhaltung von Fristen usw.

Die Bibliothek ist offen für Kinder aus dem Ort Steinbach und wird so auch zum Begegnungsort für Kinder aus dem Kinderdorf und von außerhalb.

Pferdekoppel

Das Kinderdorf in Steinbach unterhält eine Pferdekoppel mit Kleinpferden. Durch dazu befähigte MitarbeiterInnen werden die Kinder in die Pflege und Fütterung und das Reiten mit den Pferden eingewiesen und übernehmen regelmäßig festgelegte Aufgaben. Dabei haben sie die Möglichkeit, im Kontakt mit den Pferden Verantwortung zu übernehmen, eigene Erfahrungen positiver Zuwendung zu machen und psychische Blockaden abzubauen.

Therapeutische Kurse

Je nach Bedarf und Interessenlage der aufgenommenen Kinder bietet der Verein in den Kinderdörfern auch kreative, künstlerische Kurse an (z.B. Malkurs, musikalische Ausbildung). Den Kindern wird es individuell auch ermöglicht, an Aktivitäten von Vereinen und Interessengemein-schaften im Umfeld teilzunehmen (z.B. Sportvereine).

Hilfen zur Verselbständigung

Kinder der Altersgruppe ab 15 Jahre werden in besonderer Weise auf die Selbständigkeit hin gefördert. Dazu treffen sie sich regelmäßig in einer fachlich begleiteten Gruppe, um für ihre Lebenssituation relevante Themen zu besprechen bzw. sich durch Heranziehung von Fachleuten oder Exkursionen zu informieren.

Schulische Hilfen

Für Schüler aus den Kinderdörfern wird bei Bedarf eine intensive Hausaufgabenhilfe eingerichtet, die dazu dient, Lernerfolge zu ermöglichen und damit die Motivation für die Schule zu stärken. Damit werden auch die Voraussetzungen für einen erfolgreichen späteren Einstieg in das Arbeitsleben verbessert und problematisch lange Schulzeiten (z.B. durch mehrmalige Wiederholung von Klassenstufen) vermieden.

Die zusätzlichen Angebote werden aus Spenden bzw. Fachleistungsstunden finanziert.

Die Kinder aus dem Kinderdorf Dresden können bei Bedarf die Angebote in Steinbach mit nutzen bzw. werden dazu eingeladen (z.B. therapeutische Kurse), jedoch immer unter der Abwägung von Aufwand und Nutzen. Da es im Stadtteil Lockwitz sowohl eine Bibliothek als auch Reitmöglichkeiten gibt, orientieren wir die Kinder unter Beachtung der Lebensweltorientierung und Kostenoptimierung natürlich auf die Nutzung der Ressourcen „vor der Haustür“. Dies gilt auch für die Zusammenarbeit mit Therapeuten, Beratungsstellen, Ärzten etc.

  1. Perspektiven für die MitarbeiterInnen

Die beschriebene Aufgabe muss sich in die persönliche und berufliche Lebensplanung der Hauseltern integrieren lassen, damit diese über einen längeren Zeitraum den Erfordernissen entsprechen können. Das Ermöglichen einer überschaubaren und vor allen Dingen planbaren Perspektive ist dafür unumgängliche Voraussetzung.

Ausgehend davon, dass Menschen sich nur für einen gewissen Zeitraum in ihrem Leben auf eine begrenzte Anzahl von Kindern mit voller Verantwortung einlassen können und bedenkend, dass ein langfristiger Einsatz für die Kinder in der beschriebenen Weise nur dann optimal möglich ist, wenn die Bedürfnisse der Kinder mit denen der sie versorgenden Erwachsenen vereinbar sind, ist bei jeder Entlassung eines Kindes die Perspektive der Kinderdorffamilie neu zu diskutieren und zu entscheiden.

Entscheidet sich die Familie dafür, mittelfristig die Arbeit zu beenden und keine neuen Kinder mehr aufzunehmen, wird der Umzug in eine Außenstelle vorbereitet. In der Außenstelle kann die Familie die Arbeit nach derselben Konzeption fortführen, bis das letzte Kind die Familie verlassen hat. Mit der Entlassung des letzten Kindes endet der Arbeitsvertrag mit der Hausmutter/dem Hausvater und die Außenstelle wird geschlossen oder mit anderen Kinderdorfeltern neu eröffnet.

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